Fiberline Composites

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Sicherheitsdatenblatt - Gruppe 8

Pultrusionsprofile aus glasfaserverstärktem Polyurethan
Ausstellungsdatum: 6. December 2010, Ausgabe: 1
1.
Identifikation des Materials und des Herstellers
Werkstoffbezeichnung:
Fiberline U1000

Werkstofftyp/Anwendungsgebiet
Pultrusionsprofile aus glasfaserverstärktem Polyurethan werden als Halbfabrikate in allen Branchen eingesetzt, wo dies auf Grund der Werkstoffeigenschaften vorteilhaft oder notwendig ist.

Firmenanschrift/Telefon- und Fax-Nr.
Fiberline Composites A/S
Barmstedt Allé 5
DK-5500 Middelfart
Tel +45 70 13 77 13
Fax +45 70 13 77 14

Begrenzung der Anwendbarkeit
Keine begrenzte Anwendbarkeit im technischen Einsatzbereich des Produkts.

Besondere Ausbildung/Schulung:
Keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich.

 
2. Zusammensetzung/Angaben über den Werkstoffinhalt
Außer Glasfasern enthält glasfaserverstärktes Polyurethan die Kunststoff-Komponenten Diisocyanat und Polyol. In isolierter Form sind beide laut EU-Verordnung als Gefahrstoffe einzustufen. Beim Kontakt der beiden Komponenten kommt es zu einer Reaktion und zur Bildung eines neuen Materials, das nach Aushärtung nicht mehr als Gefahrstoff laut EU-Verordnung einzustufen ist.
 
3. Feststellung von Gefahren
Kennzeichnung laut Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen:
Teile aus glasfaserverstärktem Polyurethan sind nicht nach obiger Verordnung einzustufen oder zu kennzeichnen, da dieser Verbundwerkstoff nicht als gefährlich anzusehen ist.

Bei starker Erhitzung von Polyurethan-Verbindungen kann es zur Aufspaltung in die ursprünglichen Komponenten Diisocyanat und Polyol kommen. Dabei können sich Gase bilden, die Reizungen der Atemwege und allergisch bedingtes Asthma verursachen können. Bei Überhitzung und Brand können sich außerdem giftige Gase wie Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Cyanwasserstoff und Stickoxide entwickeln.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
Hautkontakt: Bei Berührung mit beispielsweise Schleif- oder Sägestaub: kontaminierte Kleidung entfernen und die Haut gründlich mit Wasser und Seife waschen. Treten Juckreiz oder Hautausschlag auf, ist ein Arzt zu konsultieren.

Augenkontakt:
Bei Kontakt mit beispielsweise Schleif- oder Sägestaub bzw. Gas oder Rauch infolge starker Erhitzung: Die Augen weit öffnen (Augenlider spreizen) und mit reichlich Wasser mindestens 15 Minuten lang spülen. Eventuelle Kontaktlinsen entfernen. Bei andauerndem Reizzustand den Arzt aufsuchen.

Atemwege: Bei Gas- oder Rauchentwicklung auf Grund starker Erhitzung: Geschädigte an die frische Luft bringen. Tritt Unwohlsein auf, ist ein Arzt zu konsultieren.

Schlucken: Gelangt beispielsweise Schleif- oder Sägestaub in den Mund: Gründlich mit Wasser ausspülen. Reichlich Wasser trinken. Tritt Unwohlsein auf, ist ein Arzt zu konsultieren.
Isocyanat - Wirkungen und Symptome:
Die bei starker Erhitzung auftretenden Isocyanat-Dämpfe können Atemwegsallergien hervorrufen und bei Atemwegsallergikern akute Reaktionen auslösen.
 
5. Feuerlöschung
Löschmittel: CO2, Pulver, Schaum oder Wassernebel.

Besondere Gefahren: Bei Überhitzung und Brand können sich giftige Gase wie Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Cyanwasserstoff und Stickoxide entwickeln.

Löschpersonal: Atemschutzmasken mit Luftzufuhr sowie Schutzanzüge.
 
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Emission
Produktbedingte Emission ist ausgeschlossen.
 
7. Handhabung und Aufbewahrung
Handhabung:
Dem Einatmen von Staub, Dämpfen oder Rauchgasen bei der Verarbeitung durch Trennen, Schleifen, Bohren etc. ist durch entsprechende Lüftung oder Staubschutzmasken vorzubeugen. Mögliche Staubexplosionen werden durch gründliche Reinigung der Verarbeitungsräume vermieden.

Aufbewahrung:
Keine besonderen Maßnahmen.
 
8.

Exponierungskontrolle und Schutzausrüstung
Expositionsgrenzwerte:
Mineralischer Staub (inert) 10 mg/m3
Organischer Staub 3 mg/m3
Diisocyanat (MDI)* 0,05 ppm - 0,5 mg/m3
Die verwendete Glasfaser hat einen Durchmesser von 9-20 (μm) und darf nicht mit Glaswolle oder Mineralwolle verwechselt werden.

*kann sich bei starker Erhitzung durch beispielsweise Sägen oder Bohren entwickeln

Begrenzung und Überwachung der Exposition:

Technische Maßnahmen
:
In Arbeitsräumen für ausreichende Entlüftung sorgen.

Atemschutz: Können bei der Verarbeitung auftretende Staubpartikel, Dämpfe und Rauchgase durch Punktabsaugung nicht ausreichend entfernt werden, sind Atemschutzmasken mit Kombifiltern für organische und anorganische Gase/Dämpfe sowie Staubpartikel zu verwenden.

Hautschutz: Keine weiteren Maßnahmen. Bei Schleif- und Trenn-Arbeiten mit Staubentwicklung sollte die Haut durch körperbedeckende Arbeitsbekleidung und Handschuhe geschützt werden.

Augenschutz: Eng anliegende Sicherheitsbrille tragen.

9. Physikalische und chemische Eigenschaften
Zustand:
Heterogener Feststoff

Wasserlöslichkeit:
Nicht wasserlöslich.
 
10. Stabilität und Reaktivität
Reaktivität: Stabil bei im Normalfall auftretenden Temperaturen

Zu vermeidende Bedingungen: Starke Erhitzung

Gefährliche Zersetzungsprodukte: Thermische Zersetzung durch beispielsweise Brand kann giftige Gase freisetzen, z.B. Diisocyanate, Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Cyanwasserstoff und Stickoxide.
 
11. Angaben zur Toxizität
Verschlucken: Nicht relevant, da es sich um größere Teile handelt.

Haut
: Staubentwicklung beim Schleifen oder Trennen kann Reizungen verursachen.

Augen
: Staubentwicklung beim Schleifen oder Trennen kann Reizungen verursachen.

Einatmen: Beim Schleifen, Sägen etc. kann Staub in die oberen Atemwege gelangen und durch Reizung der Schleimhäute Husten hervorrufen. Die durch Erhitzung beim Schneiden, Bohren etc. entstehenden Dämpfe und Gase können Reizungen der Atemwege sowie eventuell Atemwegsallergien verursachen.
 
12. Umweltverträglichkeit
Ökotoxizität: Das Material wird auf Grund seiner hohen Festigkeit und Beständigkeit in der Natur kaum zersetzt bzw. abgebaut.
 
13. Entsorgung
Entsorgungsverfahren: Verarbeitungsstaub und Materialreste sind im Einklang mit den entsprechenden Umweltvorschriften zu entsorgen. Materialreste sind kein Gefahrgutabfall.
 
14. Transport
Das Produkt unterliegt nicht den internationalen Gefahrguttransportvorschriften (ADR, RID, IMDG, IATA).
 
15. Vorschriften
Einweisung und Schulung: Das Verarbeitungs- und Montagepersonal ist gründlich in der Ausführung der Arbeit, möglichen Gefahren und erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu schulen.

Nationale Vorschriften: Die dänische Gewerbeaufsichtliche Bekanntmachung zur Arbeit mit chemischen Stoffen und Materialien
Die dänischen Gewerbeaufsichtliche Grenzwerte
 
16.

Sonstige Angaben
Laut Arbeitsschutzgesetz und der entsprechenden Gewerbeaufsichtlichen Bekanntmachung ist für dieses Produkt kein Sicherheitsdatenblatt gefordert.

Die Angaben des vorliegenden Sicherheitsdatenblatts basieren auf den uns zum Zeitpunkt der Veröffentlichung zur Verfügung stehenden Daten. Alle Angaben und Empfehlungen setzen voraus, dass die Produkte unter den vorgesehenen Bedingungen sowie nach den spezifizierten Vorschriften bzw. im Einklang mit einschlägiger technischer Literatur eingesetzt werden.
Anderweitiger Einsatz der Produkte, eventuell in Verbindung mit anderen Produkten oder Verfahren, erfolgt auf alleinige Verantwortung des Anwenders.

 

Das Sicherheitsdatenblatt wurde in Zusammenarbeit mit dem Verband der Dänischen Kunststoffindustrie erarbeitet.