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Pultrudierte Profile aus glasfaserverstärktem Phenolharz
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| Ausstellungsdatum: 2. Ausgabe 27/02-2007 |
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Identifikation des Materials und des Herstellers
Werkstoffbezeichnung: Fiberline F4010. Werkstofftyp/Anwendungsgebiet Pultrudierte Profile aus glasfaserverstärktem Phenolharz. Als Halbfertigwaren in allen Branchen einsetzbar, wo dies aufgrund der werkstofftechnischen Eigenschaften von Vorteil bzw. erforderlich ist. Firmenanschrift/Telefon- und Fax-Nr. Fiberline Composites A/S Barmstedt Allé 5 DK-5500 Middelfart Tel +45 70 13 77 13 Fax +45 70 13 77 14 Begrenzung der Anwendbarkeit: Keine begrenzte Anwendbarkeit im technischen Einsatzbereich des Produkts. Besondere Ausbildung/Schulung: Keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. |
| 2. | Zusammensetzung/Angaben über den Werkstoffinhalt Gehärtetes Phenolharz verstärkt mit Glasfasern mit einem Durchmesser von 9 bis 20 µm. Das flüssige Phenolharz enthält Formaldehyd, der während des Aushärtens vernetzt wird. Die ausgehärteten Werkstücke können kleine Restmengen Formaldehyd enthalten (<0,5%), |
| 3. | Feststellung von Gefahren Profile aus glasfaserverstärktem Phenolharz sind als solche von den Eigenschaften her ungefährlich. Der durch die Verarbeitung anfallende Schneid- bzw. Schleifstaub kann Reizungen der Augen, der Schleimhäute und der Haut verursachen. |
| 4. | Erste-Hilfe-Maßnahmen Augen: Die Augen weit öffnen und mit reichlich Wasser spülen. Eventuelle Kontaktlinsen entfernen. Bei andauerndem Reizzustand den Arzt aufsuchen. Haut: Schleif- und Schneidstaub mit Wasser und Seife gründlich abwaschen. Atemwege: Bei Einatmen größerer Staubmengen den Geschädigten an die frische Luft bringen. Bei andauerndem Reizzustand den Arzt aufsuchen. |
| 5. | Feuerlöschung Gehärtetes Phenolharz ist nicht brennbar, baut sich aber bei langzeitiger Hitzeeinwirkung (>400 °C) ab. Dabei entwickeln sich geringe Gasmengen (Kohlenstoffmonoxid und Wasserdampf). Maßnahmen bei unbeabsichtigter Emission Produktbedingte Emission ist ausgeschlossen. |
| 6. | Handhabung und Aufbewahrung Handhabung: Bei Verarbeitung durch Trennen oder Schleifen kann sich glasfaserhaltiger Staub bilden. Für ausreichende Lüftung sorgen oder Staubschutzmasken verwenden, um Einatmen von Schleifstaub zu vermeiden. Der Staub, der sich von der Schneidfläche löst, kann Reste von Formaldehyd enthalten. Aufbewahrung: Keine besonderen Maßnahmen. |
| 7. | Exponierungskontrolle und Schutzausrüstung Technische Maßnahmen: Bei der Bearbeitung für ausreichende Entlüftung und Punktabsaugung sorgen. Ferner sind die landesspezifischen Arbeitsschutzbestimmungen zu beachten! Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz: Im Falle von unzureichender Lüftung ist während des Trennens bzw. Schleifens ein zugelassenes Staubfilter zu tragen. Augenschutz: Sicherheitsbrille tragen. Hautschutz: Keine weiteren Maßnahmen, außer sauberer, körperbedeckender Arbeitsbekleidung. Eventuell eine geeignete Schutzcreme auf Hals und Handgelenken auftragen, um Reizungen vorzubeugen. |
| 8. | Physikalische und chemische Eigenschaften Zustand: Fester, heterogener Werkstoff. Geruch: Das Werkstück hat u.U. einen leichten Geruch von Formaldehyd, wobei die Geruchschwelle sehr niedrig ist (etwa 0.8 ppm). Selbstentzündungstemperatur: Keine Selbstentzündung. Wasserlöslichkeit: Nicht wasserlöslich. |
| 9. | Stabilität und Reaktivität Das Produkt verhält sich unter normalen Aufbewahrungs- und Temperaturverhältnissen stabil. |
| 10. | Angaben zur Toxizität Einatmen: Beim Schleifen/Trennen entstehender Staub wird größtenteils von den Schleimhäuten der Atemwege absorbiert. In die Lunge gelangende Staubpartikel können Reizungen verursachen. Augen: Beim Schleifen/Trennen entstehender Staub kann Reizungen der Augen verursachen. Haut: Schleifstaub kann Reizungen verursachen. Der Formaldehyd im Staub kann bei Kontakt mit der Haut allergische Reaktionen hervorrufen. |
| 11. | Umweltverträglichkeit Das Produkt ist besonders beständig und baut sich in der Natur kaum ab. |
| 12. | Entsorgung Reste können auf die Deponie gegeben werden. |
| 13. | Transport Nicht als Gefahrstoffe eingestuft. |
| 14. | Vorschriften Der Fiberline Composites A/S sind keine Vorschriften für völlig ausgehärtetes Phenolharz bekannt. Sonstige Angaben: Die obigen Angaben basieren auf dem heutigen Stand unseres Wissens sowie auf der für die EG geltenden Gesetzgebung und setzen Anwendung des Produkts für normale Zwecke nach Pkt. 1 voraus. Der Anwender trägt stets die volle Verantwortung für die Einhaltung der für sein Land geltenden Gesetzgebung. Die in diesem Datenblatt gemachten Angaben sind als empfohlene Sicherheitsmaßnahmen aufzufassen und bieten keine Gewähr für die Produkteigenschaften |
Das Sicherheitsdatenblatt wurde in Zusammenarbeit mit dem Verband der Dänischen Kunststoffindustrie erarbeitet. |
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