Besondere Schutz- oder Sicherheitsmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Der bei der Verarbeitung entstehende Staub gilt weder nach Größe noch nach Art der Partikel als gesundheitsgefährdend.
Der bei der Bearbeitung von glasfaserverstärkten Kunststoffen erlaubte Staubgehalt der Luft beträgt 3 mg/m3 – 50 % mehr als bei Holz
(Quelle: Arbeitsschutzanweisung C.0.1
Grænseværdier for stoffer og materialer, 2007).
Bei Menschen mit empfindlicher Haut kann es zu Juckreiz, Atemreizung und vorübergehendem Ausschlag kommen.
Durch Absauganlagen, Eincremen der Hände und Tragen von Handschuhen beugt man der Reizung von Atmung und Haut vor.
Weitere Infos entnehmen Sie den Sicherheitsdatenblättern.